Grabmale müssen standsicher sein, um Besucherinnen und Besucher des Friedhofs vor Unfällen zu schützen.
Durch Witterung, Frost, Setzungen des Bodens oder Alterung der Materialien kann sich die Standsicherheit im Laufe der Zeit verschlechtern.
Aus diesem Grund schreiben die Friedhofssatzungen regelmäßige Überprüfungen vor.
Die Grabmalprüfung erfolgt in der Regel einmal jährlich.
Der genaue Zeitpunkt wird vom Friedhofsträger festgelegt und rechtzeitig angekündigt – entweder durch Aushang auf dem Friedhof oder über die Friedhofsverwaltung.
Die Prüfung wird von geschultem Fachpersonal durchgeführt.
Dabei kommt ein zugelassenes Prüfverfahren nach geltenden Richtlinien (z. B. gemäß VDI-Richtlinie 3794) zum Einsatz.
Geprüft wird unter anderem:
Standfestigkeit des Grabmals
Zustand von Fundament und Befestigungen
sichtbare Schäden oder Lockerungen
Die Prüfung erfolgt schonend, ohne das Grabmal zu beschädigen.
Nach der Prüfung wird das Grabmal eindeutig eingestuft:
✅ standsicher – keine Maßnahmen erforderlich
❌ nicht standsicher – akuter Handlungsbedarf
Das Ergebnis wird dokumentiert und dem Friedhofsträger übermittelt.
Ist ein Grabmal nicht standsicher, wird es vor Ort kenntlich gemacht (z. B. mit einem Hinweisaufkleber oder Schild).
So werden Besucher sofort auf mögliche Gefahren hingewiesen.
Die Nutzungsberechtigten werden durch die Friedhofsverwaltung über das Prüfergebnis informiert.
Sie erhalten Hinweise, welche Maßnahmen erforderlich sind und bis wann diese umgesetzt werden sollten.
Die Reparatur oder Sicherung des Grabmals erfolgt durch:
Steinmetzbetriebe
zugelassene Fachfirmen
Nach der Instandsetzung kann auf Wunsch eine Nachprüfung durchgeführt werden.
✔ Erhöhte Sicherheit für Besucher
✔ Erfüllung der rechtlichen Vorgaben
✔ Früherkennung von Schäden
✔ Werterhalt des Grabmals
✔ Rechtssicherheit für Friedhofsträger
Wer ist für die Grabmalprüfung verantwortlich?
Der Friedhofsträger ist verpflichtet, die Prüfung zu veranlassen.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten werden in der Regel über die Friedhofsgebühren oder separat abgerechnet – abhängig von der jeweiligen Satzung.
Muss jedes Grabmal geprüft werden?
Ja, alle stehenden Grabmale unterliegen der regelmäßigen Standsicherheitsprüfung.